Kinderrechte ins Grundgesetz

Alle sind sich so schön einig, sozusagen von links bis rechts….

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Natürlich ist dieser Schritt mehr als überfällig. Eine Orientierung des Grundgesetzes an den Kinderrechten der UNESCO steht seit langem in Deutschland aus.

Die Frage allerdings ist, wie wird dann in der real existierenden Gesellschaft mit Kinderrechten umgegangen? Es ist ja nicht so, als gäbe es nicht längst gesetzlich verbriefte Rechtsansprüche.
Zum Beispiel im Kinder- und Jugendhilfgesetz. Dort stehen sehr interessante Sachen:

  • dass die Jugendhilfe (im Auftrage der Gesellschaft) das politische Mandat hat, für eine Verbesserungen der Lebenswelten von Minderjährigen mitzusorgen (aber wer will sie hören???); das steht im § 1.4,
  • dass Eltern dann, wenn für ihre Kinder die Bedingungen für eine gesunde Entwicklung nicht gegeben sind, weil im Elternhaus oder sonst die Voraussetzungen dafür fehlen, einen Rechtsanspruch auf Hilfe haben und zwar auf eine Hilfe, die pass genau auf ihre besondere Lebenssituation abgestellt ist; das steht in den §§ 27 ff

Fakt ist, dass heute dieser Rechtsanspruch sehr häufig äußerst defensiv und restriktiv gehandhabt wird.

  • Die Hilfen zur Erziehung, als Dienstleistungen für Eltern und ihre Kinder gedacht, werden oft erst gewährt, wenn es so weit ist, dass eine Kindeswohlgefährdung ins Haus steht.
  • Eltern, die Hilfe haben wollen, werden abgewiesen, weil ihr Problem nicht schlimm genug scheint und es schlimmere Fälle gibt.
  • Hilfen werden als notwendig anerkannt, können aber nicht oder nicht im notwendigen Umfang geleistet werden, weil das Geld nicht da ist, weil z.B. im September das für einen bestimmten Wohnbezirk zur Verfügung stehende Geld ausgeschöpft ist.

Wohlgemerkt, es handelt sich hier um einen einklagbaren Rechtsanspruch, der zunehmend ausgehöhlt, unterlaufen wird. Wird daran die Grundgesetzänderung etwas ändern?
Der Geist des KJHG, rechtzeitig Hilfe zur Verfügung zu stellen und sie nicht als Druckmittel zu verwenden oder so, dass sie für Eltern als Eingriffe und Zwangsmaßnahmen erlebt werden, wird zunehmend negiert – mit Blick auf die „leeren Kassen“ der Sozialverwaltungen aber auch im Rahmen einer neuen Ideologie, die wieder, wie schon in den alten Zeiten der Fürsorge, auf Kontrolle, Druck und Sanktionen setzt.

Die Skandale von Kindesvernachlässigung, die wir zur Zeit fast täglich in den Medien präsentiert bekommen, lösen in der Politik und in der Öffentlichkeit den Ruf nach Strafe und Vergeltung aus. Man glaubt, mit wasserdichter Kontrolle und mit härterem Durchgreifen, diese Problematik in den Griff zu bekommen. Dazu ist Folgendes zu sagen:

  • Eine Gesellschaft, die nicht nach den Ursachen fragt, warum so etwas wie diese drastischen Fälle von Kindesvernachlässigung möglich ist, die ganze Teile der Gesellschaft aus ihrer Normalität ausklammert, ist sie überhaupt noch berechtigt, über diese Menschen in dieser Weise zu urteilen?
  • Kontroll- und Strafmaßnahmen sind im konkreten Fall für die betroffenen Kinder natürlich unabdingbar notwendig, aber was ist im Vorfeld passiert? Eine Jugendhilfe, die sich auf Kontrolle und Eingriffe beschränkt, ist diesen Namen nicht mehr wert.
  • Das, was wirklich geschieht und versucht wird z.B. von den MitarbeiterInnen der Jugendämter, ist in keinem Pressebericht enthalten. Soziale Arbeit, auch die Jugendhilfe, ist keine Außenstelle der Polizei sondern eine Sozialisationsagentur. Ihre Möglichkeiten sind zunächst pädagogischer Natur. Für Pädagogik aber braucht man bekannt lich Zeit. Der Nürnberger Trichter tuts eben nicht.
  • Die Gesellschaft findet bei den genannten Skandalen in der Jugendhilfe immer ganz schnell den Schuldigen.
    Sind die MitarbeiterInnen der Jugendämter wirklich zu naiv, zu feige, zu dumm, zu weich?
  • MitarbeiterInnen der Jugendämter starren heute wie die gebannten Kaninchen auf ihre „Fälle“ und sind – nicht zuletzt wegen der oben dargestellten öffentlichen Vorverurteilung der Jugendhilfe – vor allem damit beschäftigt, bloß keinen Fehler zu machen, der ihnen zur Last gelegt werden könnte. Sie geraten damit immer mehr in den Sog eines Arbeitsverständnisses, das in erster Linie Kontrolle bedeutet.
  • Die Verwaltungsarbeit, die Aktenführung, die Dokumentation nehmen deshalb einen sehr großen Raum in ihrer Arbeit ein, der der pädagogischen Arbeit abgeht. Sie haben oft weder die Zeit noch die innere Kraft und Freiheit, kreativ, produktiv und im Sinne einer Entwicklung der betroffenen Familien zu handeln.
  • Warum wird von den Verantwortlichen in der öffentlichen Jugendhilfe, z.B. von Jugendamtsleitern, nicht laut und deutlich gesagt, dass die Jugendhilfe im Rahmen der heutigen restriktiven Rahmenbedingungen für ihre Arbeit zu wenig Zeit und zu wenig Kapazitäten hat. Es reicht gerade mal dazu, bei den dramatischsten Fällen das Schlimmste zu verhindern.

Es hat Versuche dieser Art gegeben. Die mutigen Jugendamtsleiter haben ihre Posten verloren. MitarbeiterInnen, die es nicht mehr ertragen können, ihren sozialpädagogischen Beruf eingezwängt zwischen Kontrollaufgaben und Sparmaßnahmen auszuüben, schweigen, weil sie um ihren Arbeitsplatz fürchten.

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