Jugendhilfe und Corona

Schicksalsschlag, Kollateralschäden oder Strategie?

Auszüge aus meinem Beitrag zum im März erscheinenden Reader:

Ich stelle hiermeinen Text in einigen Auszügen vor. Dabei konzentriere ich mich auf die dort behandelte Frage, welche Schlüsse wir aus der Lage der Jugendhilfe in der Coroan-Krisen-Zeit ziehen können und sollten.

In den ersten Wochen des Lockdowns lasen sich Stellungnahmen aus Jugendhilfekreisen wie Appelle an das eigene Durchhaltevermögen und wie reine Aufzählungen der neuen Herausforderungen, die es nun zu bewältigen gab. Die Bedingungen der Krise wurden meistens wie eine Naturkatastrophe hingenommen. Wenn in dieser Zeit Jugendhilfe-VertreterInnen dennoch vorsichtig Kritik an Versäumnissen des Staates oder auch an der Jugendhilfe selbst andeuteten, beteuerten sie immer erst einmal, dass die Jugendhilfe das Beste aus der Lage gemacht hätte und zeigten Begeisterung über das eigene Engagement und die eigene Kreativität (s. z.B. auch Böllert 2020).
Kritische Aussagen wurden außerdem immer wieder durch den Hinweis entschärft, dass die Krise auch Positives gebracht habe. Hervorgehoben wurden vor allem die verstärkte Digitalisierung und die Nutzung von Medien in der Sozialen Arbeit. Böllert hält Kontakte persönlicher Art zwar für nötig, äußert sich dennoch zuversichtlich, dass digitale Kontakte zur Not auch hinreichen. Diese schätzt sie hoch und hofft, dass nach der Krise solche Erfahrungen und Entwicklungen nicht verloren gehen (Böllert 2020).

Je länger die Situation andauerte, desto mehr befassten sich Stellungnahmen, Zwischenrufe und Berichte von Jugendhilfe-Organisationen oder -Einrichtungen jedoch damit, dass im Zuge der Digitalisierung und Medialisierung der Klienten-Kontakte eine Beschränkung sozialarbeiterischer Leistungen drohe, und zwar nicht nur für die ambulanten und beratenden Dienste, sondern auch für die Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe (u. a. Dörr 2020; Gilde Soziale Arbeit e.V. 2020; Wegener 2020).
Der Digitalisierungsschub in der Sozialen Arbeit wird also unterschiedlich bewertet.

Was die Aufrechterhaltung der Kernaufgaben der Jugendhilfe betrifft, betonte die AGJ-Vorsitzende Böllert, dass der Kinderschutz, die Kindertagesstätten und die stationäre Erziehungshilfe während des Lockdowns mehr oder weniger unverändert weitergeführt worden seien. Auch die ambulante Hilfe zur Erziehung wäre fortgesetzt worden, allerdings nur mit digitalen Mitteln (Böllert 2020).
Im Juni 2020 gab das Deutsche Jugendinstitut die Ergebnisse einer bundesweiten Online-Befragung bei allen Jugendämtern bekannt (DJI 2020). Diese bezog sich auf den Zeitraum zwischen dem 23. April und dem 12. Mai 2020. Die Befragung befasste sich im Wesentlichen mit der Frage, ob die Jugendämter in der schwierigen Phase der Corona-Maßnahmen versucht haben, ihre Kernaufgaben zu erfüllen. Das Institut kam dabei zu folgendem Schluss: Obwohl alle befragten Jugendämter offenbar ihre Aufgaben im Kontext des Kinderschutzes wahrgenommen haben (DJI 2020, S. 67), wird eingeräumt, dass, wenn „Kinderschutzfälle bearbeitet, Hilfen geplant und begonnen werden“, es nicht zwingend heißt, „dass dies in bisherigem oder „bedarfsgerechtem“ Umfang passiert (ebenda, S. 68). Es könne nicht ausgeschlossen werden, „dass die Reaktionsweisen der Jugendämter auf diese Herausforderungen unter den gegebenen Rahmenbedingungen – das heißt schwer zu prognostizierende Bedarfe, verminderte personelle Ressourcen im Hilfesystem und zeitaufwändigere Arbeitsabläufe durch Abstandsregeln und weitere Vorgaben des Gesundheitsschutzes – zu noch nicht abzuschätzenden Effekten und ggf. Engpässen in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger führen können“ (ebenda S.71). Und schließlich stellt auch das DJI fest: „Die dominierende Bewältigungsstrategie der Corona-Pandemie, die Einschränkung von sozialen Kontakten bzw. das Abstandhalten (social distancing) trifft die Kinder- und Jugendhilfe deshalb in ihrem Kern“ (vgl. DJI 2020, S. 69).

Von Fachverbänden und politischen Organisationen der Jugendhilfe und der Sozialen Arbeit insgesamt wurde gegen Ende der Lockdown-Zeit immer häufiger auf die durch die Corona-Maßnahmen nachlassende Fachlichkeit hingewiesen. Man forderte die Sicherstellung ihrer Gewährleistung ein (AGJ 2020; DBSH 2020; DBJR 2020; IGfH 2020; Kinderhilfswerk 2020). So stellt z.B. Klundt (2020) fest, dass die Fokussierung auf den Kinderschutz unter Ausblenden der präventiven Arbeit vielerorts Realität geworden sei (u.a auch Fuchslocher 2020).
In Berichten von KlientInnen und MitarbeiterInnen freier Träger wird immer wieder beklagt, dass das Jugendamt nicht erreichbar sei, dass Beratungsstellen nur noch Videoberatungen durchführten, dass Heimgruppen geschlossen und Kinder ungeplant zurück nach Hause geschickt würden (vgl. u.a. Stiftung Corona Ausschuss 2020).

Deutlich problematisch stellt sich die Situation der Jugendhilfe auch im Rahmen der Forschungsergebnisse von BuschleMeyer (2020) dar. Sie befragten nicht einfach pauschal Jugendämter, sondern richteten sich gezielt an „ausgewählte MultiplikatorInnen“ unter den Beschäftigten des Arbeitsfeldes“ (ebenda, o. S.).

Sie kommen unter anderem zu folgenden von ihnen als problematisch eingeschätzten Ergebnissen:

  • Eine „Aufrechterhaltung des Kontakts zu den Adressat*innen ist durch die nun ausschließliche Nutzung von Medien wie Telefon- und Videokontakte oder Onlineangebote kaum möglich gewesen.
  • In der Corona-Zeit wurden sozialpädagogische Fachkräfte immer wieder zu fachfremden Aufgaben herangezogen (z.B. Versetzung zur Stadtpolizei, um hier auf Corona-Streife zu gehen.

Die Autoren stellen auf Grund ihrer Ergebnisse fest, dass sich eine zunehmende Tendenz zur Deprofessionalisierung abzeichne (s. u.a. auch Klundt 2020; verdi 2020).

Noch schärfer urteilt Fuchslocher: „Im Moment wird vor allem kommunal unter dem Primat des Infektionsschutzgesetzes via Ermächtigung vielerorts massiv in die Kinder- und Jugendhilfelandschaft eingegriffen. […] Das Kinder- und Jugendhilfegesetz und die das System Kinder- und Jugendhilfe tragende Infrastruktur werden somit grundlegend in Frage gestellt“ (Fuchslocher 2020, S. 9).

Umgang der Regierung mit der Jugendhilfe in der Coronakrise

Die Jugendhilfe, also die Instanz, die von Krisen betroffene Kinder, Jugendliche und Familien in ihrem Alltag professionell begleitet und berät, wurde in der Corona-Zeit in ihren Handlungsmöglichkeiten massiv eingeschränkt, selbst nicht geschützt und weitgehend nicht – und wenn doch, nur zögerlich – als systemrelevant betrachtet und entsprechend unterstützt. In all den blumigen Reden der PolitikerInnen dieser Zeit kamen zum Beispiel die Begriffe ‚Jugendhilfe‘ und ‚Soziale Arbeit‘ nicht ein einziges Mal vor. Die Regierung und die öffentliche Meinung haben die Soziale Arbeit und insbesondere die Jugendhilfe in der Krise genauso marginalisiert wie deren Klientel.

In der Untersuchung von Buschle & Meyer (2020) gaben nur 55% der Befragten an, dass ihre Tätigkeit als systemrelevant eingestuft wurde. Offiziell wurden, was die Jugendhilfe betrifft, nur die Kindertagesstätten und die stationären Jugendhilfeeinrichtungen als systemrelevant anerkannt (BMAS 2020). Böllert (2020) stellt fest, dass die Bildungs- und Freizeitangebote der Jugendhilfe dagegen nicht als systemrelevant eingeschätzt und folglich auch nicht weitergeführt wurden.

Die Tatsache, dass Soziale Arbeit bzw. hier die Jugendhilfe nicht bzw. nur in wenigen Teilen als „systemrelevant“ eingestuft wurde, war von Beginn der Krise an für berufspolitische Verbände der Sozialen Arbeit, die Gewerkschaft ver.di, verschiedenen Hochschulen und z.B. für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Anlass zu heftigen Protesten. Gefordert wurde, Soziale Arbeit und damit die Jugendhilfe in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung und Systemrelevanz anzuerkennen. Sie sei generell für die Gesellschaft unverzichtbar und würde gerade in der Krise dringend gebraucht. Ihre Beschäftigten hätten also die gleiche ideelle und materielle Anerkennung verdient wie z.B. die Pflege-MitarbeiterInnen. Auch dieser gesellschaftliche Bereich müsse deswegen finanziell so ausgestattet werden, dass die hier anstehenden Aufgaben trotz der Krise erfüllt werden können (DBSH 2020; verdi 2020; Paritätischer Wohlfahrtsverband 2020; Jugendhilfeportal 2020).

Auch das Deutsche Jugendinstitut kritisiert in diesem Zusammenhang das Verhalten der Regierung gegenüber der Sozialen Arbeit: „Die flächendeckende Anerkennung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe als „systemrelevante“ Berufsgruppe und damit auch der Zugang zu Angeboten der Notbetreuung für die Kinder von Fachkräften wäre eine Maßnahme, die die Funktionsfähigkeit des Systems der Kinder- und Jugendhilfe stärken würde. Zudem wäre dies auch eine längst überfällige Geste der Anerkennung für Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe“ (DJI 2020, S. 72).

Welch niedrigen Status die SozialarbeiterInnen sich allerdings selbst zuschreiben, zeigt sich in der Untersuchung von Buschle und Meyer bei der Beantwortung der Frage nach der selbst erlebten beruflichen Anerkennung (Buschle/Meyer 2020).

Fortsetzung und Verstärkung der „alten“ Probleme

Manchem Kollegen schien es so, als seien die meisten Probleme erst durch die Krise entstanden.
Etliche KritikerInnen weisen jedoch auf die Tatsache hin, dass schon vor Corona die Soziale Arbeit in einer Krise steckte. So formuliert z.B. verdi (2020, o. S.): „In der Sozialen Arbeit und der Behindertenhilfe wurde auch schon vor der Corona-Pandemie unter prekären Bedingungen gearbeitet: Fachkräftemangel, oft schlechte Bezahlung und schwierige, äußerst belastende Arbeitsbedingungen prägen den Arbeitsalltag.“
Bei vielen Autoren hat sich inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt, dass Corona nicht nur neue Probleme mit sich gebracht, sondern die schon lange vorhandenen Problem- und Schief-Lagen dramatisch verschärft hat. Dies gilt insbesondere für die Lage der sozial benachteiligten Bevölkerung, aber auch insgesamt für den Umgang mit der Klientel generell.

Aber auch der vernachlässigende Umgang der Politik mit der sozialarbeiterischen Profession, wie sie in der Corona-Krise deutlich wurde, ist nicht neu. Immer wieder wird z.B. auf die früheren aus fachlicher Sicht unangemessenen Sparmaßnahmen hingewiesen (u.a. AKS Hamburg 2020; DBSH 2020; Buschle & Meyer 2020).

Meyer (2020, o. S.) stellt fest: „Die Corona-Pandemie und ihre Folgen wirken auf die Soziale Arbeit wie ein Brennglas. Bestehende Verwerfungen innerhalb der Sozialen Arbeit – wie schlechte Ausstattung, zu wenig Personal und mangelnde gesellschaftliche Anerkennung – werden (noch) sichtbarer und verschärfen die Arbeitssituation für die Beschäftigten massiv.“

Die Fortsetzung alter und längst bestehender Problemlagen in der Soziale Arbeit werden also durchaus in der Fachliteratur diskutiert. Nur selten aber werden die Ursachen der alten und bestehenden Problemlagen beleuchtet.

Verschärfte neoliberale Strategie

Tatsächlich handelt es sich um die logische Weiterentwicklung der seit den 90er Jahren mit dem Einzug des Neoliberalismus fortschreitenden Tendenzen zur Deprofessionalisierung der Sozialen Arbeit. Diese Entwicklungen sind allgemein bekannt, werden allerdings längst kommentarlos hingenommen. Sie zeigten sich auch während der Krise. Dazu gehören: Vermarktlichung der Sozialen Arbeit, Effizienzorientierung, Gewinnorientierung, Deckelung der Gelder für den sozialen Bereich trotz zunehmender Aufgaben und anderes (u.a. Seithe 2012).
Wie die oben geschilderten Tendenzen zeigen, erhielt in der Coronakrise die neoliberale Transformation der Jugendhilfe neue Anstöße und verschärfte sich:

  • Das Zurückdrängen offener Beratung und aller sozialarbeiterischer Tätigkeiten jenseits vom Kinderschutz, also die Tendenz, nur noch den Kinderschutz als wesentliche Aufgabe der Jugendhilfe zu sehen, sowie die Verschiebung der Rolle der Sozialen Arbeit in Richtung Kontroll- und Ordnungskraft haben sich in der Krise „zwangsläufig“ massiv verstärkt. Im Rahmen von Verbetriebswirtschaftlichung und Effizienzdenken, besteht diese Tendenz schon seit vielen Jahren.
  • Durch die Neoliberalisierung hat die Soziale Arbeit zunehmend den Charakter eines Verwaltungs- und auch Kontroll-Instrumentes angenommen. Die Tendenz zur Um-Definition der Aufgaben Sozialer Arbeit in reines Krisenmanagement hat sich in der Krise quasi natürlich verstärkt (u.a. Seithe/Heintz 2015).
  • Die Abwertung der Beziehungsarbeit, die schon vor der Krise zu beobachten war, wurde durch die massive Erschwerung des direkten zwischenmenschlicher Kontaktes und die plötzlich notwendig gewordene Digitalisierung massiv weiter vorangetrieben und z.T. als Fortschritt gewertet (u.a. Dörr 2020)
  • Die schon jahrelang erkennbaren Bemühungen der Regierung, die ambulante Hilfe zur Erziehung einzuschränken (Seithe & Heintz 2014) und zugunsten einer „sozialraumorientierten Sozialarbeit“ – die nicht als wichtige Ergänzung zur Einzelfallhilfe gesehen wird, sondern als ihre Alternative – zurückzudrängen, sind in der Krise weiter zu ihrem Ziel gelangt. Ambulante Hilfe zur Erziehung fand nur per Video und digital statt und war explizit aus den anerkannten systemrelevanten Bereichen ausgenommen (Böllert 2020).
  • Auch die Weigerung der Kommunen, die Soll-Regelung für Bereiche der Jugendbildung, Jugendarbeit und Freizeitarbeit als verpflichtende Aufgaben anzuerkennen, setzt sich in der Krise konsequent fort, indem diese Arbeitsbereiche nicht weiter finanziert und nicht als systemrelevant eingeschätzt werden (Böllert 2020).
  • So führen die Anweisungen im Kontext des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SoDEG) – Einsatz zum Beispiel als Unterstützer im Gesundheitsamt – die längst praktizierte Tendenz fort, Soziale Arbeit nicht als eigenständige und fachlich orientierte Profession anzuerkennen, sondern ihre Aufgaben ohne Weiteres durch andere Professionen oder auch durch unterqualifizierte Kräfte erledigen zu lassen (Meyer 2020; Fuchslocher 2020) bzw. SozialarbeiterInnen mit fachfremden Aufgaben zu belasten.

Manche KollegInnen haben im Verlaufe der Corona-Zeit erkannt, dass die Soziale Arbeit in der Krise steckt und sich dringend wieder an ihrer eigenen Fachlichkeit und Ethik, sowie an ihren Mandaten auszurichten hätte. Dies führt viele zu dem Gedanken, dass nach der Krise eine neue, humanere Soziale Arbeit gedacht und praktiziert werden könnte (u.a. Spatscheck 2020).
Solchen Hoffnungen hält Klundt entgegen, „dass die Haushalte sowohl im Bund wie auch in Ländern und Kommunen unter enormen Einnahmeausfällen leiden und damit generell weniger Haushaltsmittel zur Verfügung stehen“ (Klundt 2020, S. 7). Da außerdem eine Übernahme der kommunalen Altschulden nicht geplant ist, erscheint diese Situation als bedenklich, denn schon in der Vergangenheit waren die Soziale Arbeit und insbesondere die Jugendhilfe Bereiche waren, in denen hohe Einsparpotenziale vermutet wurden (Klundt 2020; Meyer 2020).
Die Erfahrungen aus der Krise und der Blick auf die gegenwärtige Realität des Umgangs mit der Profession Soziale Arbeit und der Jugendhilfe lassen vielmehr vermuten, dass mit der Sozialen Arbeit ganz anderen Pläne verfolgt werden. Viel spricht dafür, dass die Regierung an einer Sozialen Arbeit, die sich ethischen Werten und den Menschenrechten verpflichtet fühlt, sowie an einer Praxis, die sich an einer wissenschaftlich begründeten Fachlichkeit orientiert, nicht sonderlich interessiert ist.

Fuchslocher weist darauf hin, dass wir derzeit die Verschärfung der „seit Jahren geforderten vollständigen ‚Flexibilisierung der Kinder- und Jugendhilfe‘ erleben. Die Hilfen nach Gesetz werden immer unverbindlicher, ihre Auslegung – in die Hände der Kommunalpolitiker gelegt – von der finanziellen Situation der jeweiligen Kommune abhängig. Damit gemeint ist eine quasi kommunale Allmacht über die Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe bei minimalsten gesetzlichen Vorgaben“ (2020, S. 9).

Die Tatsache, dass die Maßnahmen und erfolgten Beschränkungen in der Sozialen Arbeit und der Jugendhilfe während des Lockdowns allein aufgrund von Verordnungen und nicht als Ergebnis eines innerberuflichen Diskurses entwickelt wurden, zeigt ebenfalls deutlich, dass die Soziale Arbeit nicht nur vernachlässig wird, sondern dass ihre fachlichen Ansprüche und Maßgaben einfach ignoriert werden. Es muss als eine Verschärfung der bestehenden Tendenzen der Deprofessionalisierung gesehen werden, wenn sich, so Buschle und Meyer „der Wandel professioneller Handlungen nicht auf Basis von Wissen aus der Sozialen Arbeit vollzieht“ (Buschle & Meyer 2020, o. S).

Bezeichnend ist auch der gegenwärtige Umgang der Bundesregierung mit dem 2. Anlauf für eine Novellierung des SGB VIII. Der Koalitionsvertrag von 2018 versprach nach dem Scheitern des KJSG-Entwurfes eine Neuauflage inklusive einer breiten Beteiligung und griff damit rhetorisch die Kritik der Fachwelt aus der letzten Wahlperiode auf. Aber auch der neue Prozess hat unter bemerkenswerter Unterrepräsentanz der Jugendhilfe stattgefunden, um die es doch eigentlich ginge, so Fuchslocher. Die nun voraussichtlich bald verabschiedete Vorlage enthält zwar einzelne Verbesserungen (z.B. Ombudsstellen), dafür aber drohten vielfältige Verschlechterungen und unübersehbare Veränderungen. Die JugendhilfevertreterInnen fühlten sich weitgehend übergangen (Fuchslocher 2020).

Systemrelevanz oder Systemkritik?
– Frage an die VertreterInnen der Jugendhilfe und Sozialen Arbeit

Der verzweifelte Ruf vieler KollegInnen in der Corona-Krise, dass Soziale Arbeit und Jugendhilfe doch ebenso systemrelevant sein müssten wie z.B. das Gesundheitswesen und die Pflege, sollte uns nachdenklich stimmen. Die Politik macht keinerlei Anzeichen dafür, dass sie uns schätzt. Vielmehr entkernt sie unsere Profession, erlaubt sich Eingriffe in unsere Fachlichkeit, definiert die Aufgaben der Sozialen Arbeit einseitig und fachlich unangemessen und deckelt das Budget für unsere Aufgabenbereiche immer weiter.
Dass wir sehr wohl relevant sind, wenn es darum geht, Menschen in dieser Gesellschaft in Krisen und im Alltag zu unterstützen, sie zu begleiten und uns für ihre Belange einzusetzen, das ist absolut richtig.
Wieso müssen wir dann darum betteln, wahrgenommen zu werden? Wieso müssen wir den Staat darum anflehen, endlich zur Kenntnis genommen zu werden? Eine Gesellschaft und vor allem eine Regierung, die das einfach ignoriert, ist blind oder verhält sich bewusst vernachlässigend, wenn nicht sogar ablehnend gegenüber unserer Profession und ihren Leistungen, die für von Krisen betroffene Menschen unverzichtbar sind.
Für eine humanistisch und fachlich orientierte Soziale Arbeit und Jugendhilfe scheint es mir deshalb angemessen, gerade gegenüber der herrschenden neoliberalen Sozialpolitik, kritisch zu sein. Statt um Anerkennung zu betteln, wäre es sinnvoll, öffentlich Forderungen zu stellen. Statt – wie am Beginn der Pandemie geschehen – für jede doch endlich gelieferte Maske dankbar zu sein, gälte es, die Rigidität der Maßnahmen angesichts der entstehenden Kollateralschäden laut zu hinterfragen. Das heißt: Anstatt das Heil unter den Fittichen der Regierung zu suchen, wäre es angebrachter, ihr die Zähne zu zeigen.


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